Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für Aufträge über den Konfigurator, per E-Mail oder auf anderem Weg. Nur für Unternehmen.
Northlightframe, Dennis Thiede, Jakobistraße 42, 30163 Hannover, im Folgenden „Northlightframe“.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Northlightframe und seinen Kunden. Northlightframe schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nicht mit Verbrauchern. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Northlightframe ihnen in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen
Northlightframe erstellt Websites (Einseiter, Mehrseiter, Recruiting-Seite, Relaunch), individuelle Software (Northcore-Anwendungen), richtet lokale KI auf Hardware des Kunden ein und berät zum Einsatz von KI. Umfang und Ergebnis jeder Leistung stehen in der Auftragsbestätigung. Ein Beratungstag umfasst bis zu acht Stunden. Hardware, Hosting, Domains und Lizenzen Dritter sind nicht enthalten, es sei denn, die Auftragsbestätigung nennt sie ausdrücklich.
§ 2a Barrierefreiheit (BFSG)
Northlightframe weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass digitale Angebote, die sich an Verbraucher richten — insbesondere Bestell-, Buchungs- und Reservierungsfunktionen — seit dem 28. Juni 2025 den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes unterliegen können.
Ob der Kunde und das beauftragte Angebot in den Anwendungsbereich fallen oder eine Ausnahme greift, kann nur der Kunde beurteilen; maßgeblich sind Kennzahlen aus seinem Betrieb, etwa die Zahl der Beschäftigten und der Jahresumsatz. Die Feststellung obliegt deshalb dem Kunden. Er teilt sie vor Vertragsschluss in Textform mit.
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Umsetzung von Barrierefreiheit nach EN 301 549 gehört dazu, wenn die Auftragsbestätigung sie als eigene Position aufführt; sie wird dann gesondert vergütet. Northlightframe weist den Kunden vor Vertragsschluss darauf hin, wenn das beauftragte Angebot nach den Angaben des Kunden in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen kann und diese Position fehlt.
§ 3 Vertragsschluss
Die Preise im Konfigurator sind Ab-Preise und kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden über „Kostenpflichtig beauftragen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum gewählten Umfang ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von Northlightframe in Textform zustande, in der Regel per E-Mail. Sie nennt Umfang, Festpreis und Starttermin.
Liegt der Festpreis in der Auftragsbestätigung über der Summe, die der Konfigurator angezeigt hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann erst zustande, wenn der Kunde den Festpreis in Textform bestätigt. Bestätigt Northlightframe einen Auftrag nicht innerhalb von fünf Werktagen, ist der Kunde ebenfalls nicht mehr gebunden.
Bei individueller Software wird zuerst ein klickbarer Prototyp gebaut. Den Festpreis für die Umsetzung nennt Northlightframe nach dem Prototyp. Der Kunde entscheidet dann, ob er die Umsetzung beauftragt. Der Prototyp wird zum Preis aus der Auftragsbestätigung abgerechnet.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise sind in Euro angegeben. Northlightframe ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weist deshalb keine Umsatzsteuer aus.
Bei Websites und der Einrichtung lokaler KI sind 50 % des Festpreises mit der Auftragsbestätigung fällig und 50 % nach der Abnahme. Beratungstage werden nach der Leistung abgerechnet. Bei Software stehen die Zahlungsabschnitte in der Auftragsbestätigung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Mehraufwand über den bestätigten Umfang hinaus entsteht nur, wenn der Kunde vorher in Textform zugestimmt hat. Er wird mit 55 € pro Stunde abgerechnet. Kosten Dritter, etwa für Hardware, Hosting, Domains oder Lizenzen, trägt der Kunde. Northlightframe legt sie nur nach Absprache aus.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt eine Ansprechperson. Für Inhalte, die er liefert, sichert er zu, dass er die nötigen Rechte besitzt, und stellt Northlightframe von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Inhalten entstehen. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 6 Abnahme
Northlightframe zeigt die Fertigstellung in Textform an. Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen und nimmt es ab oder benennt Mängel in Textform. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Das Ergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mängel benennt oder es produktiv nutzt, etwa indem er die Website veröffentlicht.
§ 7 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht. Bei Websites bekommt er alle Dateien. An vorbestehenden Bausteinen von Northlightframe, etwa dem Grundgerüst von Northcore-Anwendungen, erhält er ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglichen Zweck. Für Software, Schriften und Modelle Dritter gelten deren Lizenzen.
§ 8 Referenz und Credit
Northlightframe darf das Projekt mit Namen und Abbildungen als Referenz nennen. Auf Websites kann nach Absprache ein kurzer Hinweis auf die Umsetzung im Footer stehen. Der Kunde kann beidem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 9 Mängel
Bei Mängeln bessert Northlightframe zunächst nach. Gelingt die Nachbesserung nach angemessener Frist nicht, gelten die gesetzlichen Rechte. Ansprüche wegen Mängeln verjähren zwölf Monate nach der Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Ergebnisse von KI-Systemen können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft sie, bevor er sie verwendet oder an Dritte weitergibt.
§ 10 Haftung
Northlightframe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Northlightframe nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet Northlightframe nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 11 Datenschutz
Verarbeitet Northlightframe im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa bei Portalen oder der Einrichtung lokaler KI, schließen beide vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 11a Geheimhaltung
Beide Seiten behandeln Informationen der anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, während der Zusammenarbeit und für drei Jahre danach vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Vertraulich sind auf Seiten des Kunden insbesondere seine Betriebs-, Kunden- und Beschäftigtendaten, auf Seiten von Northlightframe insbesondere der Aufbau der überlassenen Systeme: die Auswahl und das Zusammenspiel der Bestandteile, deren Konfiguration, die hinterlegten Anweisungstexte und die Abläufe.
Der Kunde unterlässt es, überlassene Systeme zu zerlegen, nachzubauen oder ihren Aufbau Dritten zugänglich zu machen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GeschGehG). Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt, insbesondere die Dekompilierung zur Herstellung von Interoperabilität nach § 69e UrhG.
Nicht erfasst sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, die der Empfänger unabhängig davon selbst entwickelt hat oder rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, sowie Offenlegungen aufgrund Gesetzes oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht die verletzende Seite eine Vertragsstrafe, deren Höhe die verletzte Seite nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Dieser Paragraf betrifft den Aufbau der Systeme, nicht die Inhalte und Daten des Kunden. Diese bleiben seine und werden ihm auf Verlangen jederzeit in offenen Formaten herausgegeben.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Stand: September 2026